Bonn Verfassungsrechtler: Staat darf Suizidmittel verweigern

Bonn · Die vom Bundesverwaltungsgericht eröffnete Mitwirkung des Staates an Selbsttötungen ist nach einem Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio verfassungswidrig. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 erweist sich als verfassungsrechtlich nicht haltbar", schreibt Di Fabio in einem Gutachten für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dem Institut liegen derzeit 83 Anträge auf Abgabe eines tödlichen Medikaments vor.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte vor diesem Hintergrund den Bundestag auf, mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen. "Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er erinnerte daran, dass das Parlament 2015 die organisierte Sterbehilfe mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskranker verbessert habe.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, der Staat dürfe in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, wenn es einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Aus Sicht von Di Fabio lässt sich daraus keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen.

(kna)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort