Steuerprozess gegen Bayern-Präsidenten Steuergewerkschaft: Haft für Hoeneß möglich

Berlin/München · Nach seinem 18-Millionen-Euro-Geständnis droht dem Bayern-Präsidenten nun doch eine Gefängnisstrafe. Die wichtigsten Antworten.

Uli Hoeneß: "Bringt neue Ehrlichkeit ihn ins Gefängnis?" - Pressestimmen
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Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, steht seit gestern vor Gericht. Er selbst hofft nach seiner Selbstanzeige auf Straffreiheit. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess.

Wie ist es zu dem Prozess gekommen? Im Januar 2013 hatte sich Hoeneß selbst wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Damit wollte er einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen. Doch das zuständige Finanzamt akzeptierte die Selbstanzeige nicht. So ging Hoeneß' Akte an die Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren einleitete. Auch Hoeneß' Haus am Tegernsee wurde durchsucht. Gegen eine Kaution wurde der Haftbefehl gegen ihn ausgesetzt.

Was wird Hoeneß vorgeworfen? Staatsanwalt Achim von Engel wirft Hoeneß vor, dem Fiskus etwas mehr als 33 Millionen Euro an Kapitalerträgen, Spekulationsgewinnen und sonstigen Einkünften verschwiegen zu haben. Damit habe er rund 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen (Az.: W5 KLs 68 Js 3284/13). Zudem habe Hoeneß zu Unrecht in Deutschland Verlustvorträge privater Veräußerungsgeschäfte in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro erhalten. Damit konnte er steuerpflichtige Beträge aus Veräußerungsgewinnen in Deutschland drücken.

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Foto: dpa, tha kno

Um welche Delikte geht es? Hoeneß soll "durch sieben selbstständige Handlungen gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt haben", heißt es in der Anklageschrift. Es geht um Delikte in den sieben Jahren zwischen 2003 und 2009. Dazu kommen die selbst aufgeworfenen Vergehen in Millionenhöhe. Vom Jahr 2001 an unterhielt Hoeneß in der Schweiz ein Konto, von 2004 an waren es zwei Konten. Dort seien im "beträchtlichen Umfang Spekulationsgeschäfte, vor allem Devisentermingeschäfte, abgewickelt" worden, so die Staatsanwaltschaft. 50.000 Transaktionen habe er auf diesen Konten zwischen 2001 und 2010 vorgenommen, dabei habe er selbst zeitweise den Überblick verloren, räumt Hoeneß ein.

Was ist ein Verlustvortrag? Wenn ein Betrieb oder auch eine Privatperson mit Börsengeschäften in einem Jahr mehr Verluste macht als Gewinne, können die Betroffenen beim Finanzamt die Festsetzung des Verlusts beantragen. Im darauffolgenden Jahr kann der Steuerpflichtige dann den Verlust aus dem vorangegangenen Jahr gegenrechnen, so dass seine Steuerschuld im aktuellen Jahr gemindert wird. Uli Hoeneß hat in Deutschland solche Verlustvorträge angemeldet, während er gleichzeitig in der Schweiz aber hohe Spekulationsgewinne verbuchen konnte. Der Schaden: 5,5 Millionen Euro.

Welches Strafmaß droht Hoeneß? Steuerdelikte werden mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Ab zwei Jahren kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Steuerdelikten wird üblicherweise ab einer Million Euro eine Gefängnisstrafe verhängt, sofern keine Selbstanzeige vorlag. Da Hoeneß sich selbst angezeigt hat, setzt sein Anwalt auf einen Freispruch. Am Ende könnte aber doch die hinterzogene Summe ausschlaggebend für das Strafmaß sein. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält nach den neuen Enthüllungen eine Haftstrafe für immer wahrscheinlicher. "Das sind ja gigantische Zahlen. Und das wirft ein wirklich dunkles Licht auf diese Selbstanzeige", sagte Eigenthaler dem Sender N24 und fügte hinzu: "Ich sehe mittlerweile eine Gefängnisstrafe am Ende des Tunnels."

Wieso können plötzlich so viele weitere Millionen Euro auftauchen? Hoeneß' Anwalt Hanns W. Feigen sagte vor Gericht, dass Hoeneß weitere 15 Millionen Euro zu wenig an Steuern gezahlt habe. Was an dieser Summe strafrechtlich relevant ist, ist derzeit unklar. Die Aufstellung ist eine Schätzung der Verteidigung, die Zehntausende Transaktionen von Hoeneß auszuwerten versuchte. Dabei geht es um Währungsspekulationen, die kompliziert zu versteuern sind. Möglich sei, dass es sich um Delikte handele, die mittlerweile verjährt seien, sagte eine Expertin des Bundes der Steuerzahler. In der Regel gelte eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Muss Hoeneß mit einem weiteren Prozess rechnen? Das kommt darauf an, wie die Staatsanwaltschaft die weiteren 15 Millionen Euro bewertet, die Hoeneß über die in der Anklage genannte Summe hinaus hinterzogen haben will. Diese Wendung könnte durchaus zu einem zweiten Prozess führen. Denn diese Summe ist bislang nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Was wollen Bund und Länder an strafbefreiender Selbstanzeige ändern? Die bisherige Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige wird als nicht gerecht empfunden, da auch diejenigen, die in großem Stil Steuern hinterzogen haben, straffrei ausgehen können. Die Koalition plant im Einvernehmen mit den Ländern, die Erklärungsfrist für Betroffene, die sich selbst anzeigen wollen, von bisher fünf auf künftig zehn Jahre zu verlängern. Das heißt, die Betroffenen müssen dann alle steuerrelevanten Unterlagen vorlegen, die bis zu zehn Jahre alt sind. Zudem soll der einmalige Strafzuschlag für besonders schwere Fälle ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro von derzeit fünf Prozent auf bis zu zehn Prozent angehoben werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf wollen die Länder über den Bundesrat noch vor der Sommerpause einbringen.

(mar, qua)
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