Fußball-WM in Brasilien Bundesregierung will Sondergesetz zum Public Viewing beschließen

Düsseldorf · Viele Spiele bei der WM in Brasilien sind mitten in der Nacht – die Bundesregierung will nun den Weg frei machen für eine Änderung der Lärmschutzverordnung, das letzte Wort haben die Kommunen.

 Seit Jahren gibt es kein fußballerisches Großereignis mehr ohne Public Viewing.

Seit Jahren gibt es kein fußballerisches Großereignis mehr ohne Public Viewing.

Foto: afp, JOHANNES EISELE

Viele Spiele bei der WM in Brasilien sind mitten in der Nacht — die Bundesregierung will nun den Weg frei machen für eine Änderung der Lärmschutzverordnung, das letzte Wort haben die Kommunen.

Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen während der Weltmeisterschaft in Brasilien. Das Kabinett will am Mittwoch eine Sonderverordnung für eine vorübergehende Lärmschutz-Aufweichung beschließen, sagte ein Sprecher des hierfür zuständigen Bundesumweltministeriums am Dienstag in Berlin und bestätigte damit einen Bericht der "Bild".

Demnach sind Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach 0 Uhr erlaubt. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Fanmeilen sollen während der WM (12. Juni bis 13. Juli) zu Sportanlagen erklärt und damit Public Viewing auf Videoleinwänden mit dem Stadion-Besuch gleichgestellt werden. Hendricks betonte, über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssten aber die Kommunen entscheiden.

Bei der WM beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später. Grund für die Sonderverordnung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Dieser Wert wird beim Public-Viewing meistens übertroffen. Der Verordnungsentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin wird den Kommunen ein entsprechender Ermessensspielraum für die Genehmigung eingeräumt.

Bei der Erlaubnis nächtlicher Public-Viewing-Veranstaltungen sei die Bedeutung der "öffentlichen Fernsehdarbietung, das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfeldes, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung (...) sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen", heißt es im Entwurf.

Bereits im Januar hatte Hendricks betont, dass es eine Sonderregelung geben werde. Auch bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und der EM 2008 hatte es Ausnahmen für das Public Viewing gegeben. Aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Brasilien werden in der Vorrunde zehn Spiele um Mitternacht angepfiffen, eines um 3 Uhr. In der Finalrunde sind es neun Begegnungen um 22 Uhr. Di edeutsche Mannschaft tritt in der Vorrunde zweimal um 18 Uhr und einmal um 21 Uhr an, ein mögliches Achtelfinale würde die DFB-Auswahl um 22 Uhr betreiten, ein Viertelfinale mit deutscher Beteilung stünde um 18 Uhr auf dem Programm, Halbfinale und Finale werden um 22 Uhr angepfiffen.

(dpa)
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