Karlsruhe/Düsseldorf Gericht erschwert Sparrunde für Richter

Karlsruhe/Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht lehnt für NRW eine Klage gegen angeblich zu niedrige Gehälter von Richtern und Staatsanwälten ab. Neue Vorgaben könnten künftige Sparrunden für alle Beamten erschweren.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen deutlichen Sieg gegen die organisierten Richter und Staatsanwälte des Landes errungen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es gestern ab, deren Besoldung als verfassungswidrig niedrig zu brandmarken. Ebenso wurde eine Verfassungsklage aus Rheinland-Pfalz zurückgewiesen. Die Entscheidung hat umso größeres Gewicht, weil das Gericht gleichzeitig nicht davor zurückschreckte, dem Land Sachsen-Anhalt ein höheres Gehalt für Jungrichter aufzuzwingen.

Der Rechtsstaat könne nur funktionieren, wenn die Mitarbeiter der Justiz angemessen alimentiert werden. So argumentieren Deutschlands oberste Richter. Willkürlich niedrige Gehälter wären also verfassungswidrig. Und weil dies so ist, hat Karlsruhe fünf Grundregeln aufgestelt, mit denen eine angemessene Besoldung künftig überprüft werden soll. Wenn drei Punkte verfehlt werden, so das Gericht, sei eine Besoldung verfassungswidrig.

Als ein Punkt sei zu prüfen, ob das Gehalt über einen Zeitraum von 15 Jahren fünf Prozent unter der Inflation steigt. Problematisch sei auch, wenn die Gehaltssteigerung im selben Zeitraum fünf Prozent unter den Gehältern der Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst oder um fünf Prozent hinter den allgemeinen Gehältern im Bundesland liege. Außerdem dürften Nullrunden der höheren Beamten den Abstand zu niedrigeren Besoldungsgruppen nicht um mehr als zehn Prozent abschmelzen. Und der Abstand zu Beamten in anderen Ländern und beim Bund dürfe nicht zu groß sein.

Die NRW-Landesregierung sieht sich jedenfalls durch das Urteil bestätigt. "NRW kann im Ländervergleich der Richterbesoldungen gut bestehen", sagt Landesfinanzminster Norbert Walter-Borjans (SPD). Das Land hatte vor Gericht erläutert, dass trotz Kürzungen zum Beispiel beim Weihnachtsgeld noch immer sehr gute Bewerber angelockt werden. Tatsächlich werden Richter nicht schlecht bezahlt: Das monatliche Gehalt ganz am Anfang der Karriere liegt zwar mit knapp 4000 Euro niedriger als bei den großen Kanzleien mit oft 6000 Euro und mehr im Monat, aber im öffentlichen Dienst steigen die Gehälter mit dem Alter regelmäßig.

Die Regeln für das künftige Überprüfen von Sparmaßnahmen könnten dem Land trotzdem Probleme bringen. So will der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW nun überprüfen lassen, wie die jetzigen Gehälter zu bewerten sind. Das Verfassungsgericht hatte nämlich nur den Sold eines NRW-Richters aus 2003 bewertet, aber einige wichtige Kürzungen kamen erst danach. "Wenn das Einkommen von Richtern nicht unangemessen hinterherhinken darf, dann muss die aktuelle Entwicklung überprüft werden", sagt Christian Friehoff, Vorsitzender des NRW-Richterbundes.

Das Land verweist dagegen darauf, dass die Beamtenbesoldung in NRW in den vergangenen zehn Jahren ähnlich der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen sei.

Peter Biesenbach, stellvertretender Leiter der CDU-Landtagsfraktion, weist daraufhin hin, dass die Vorgaben aus Karlsruhe "Nullrunden in der Zukunft relativ unwahrscheinlich machen". Damit meint er aber nicht nur Kürzungen bei der Justiz sondern bei allen verbeamteten Staatsdienern. Denn die Grundsätze zu einer angemessenen Alimentierung von Richtern und Staatsanwälten würden praktisch alle Beamten betreffen: "Karlsruhe hat hier wichtige Grundsätze aufgestellt, die logischerweise für alle Beamten gelten."

(RP)
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