Sepa Iban-Verweigerern drohen ab Februar Mahngebühren

Düsseldorf · Noch gut drei Wochen können Bankkunden mit Bankleitzahl und Kontonummer arbeiten. Dann greifen auch für Privatkunden die Sepa-Regeln. Banken und Sparkassen sehen keine Probleme bei der Umstellung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Sepa, Iban und Bic waren bis vor einigen Jahren noch unbekannte Wesen für den Verbraucher. Damit ist am 1. Februar auch für den hartnäckigsten Verweigerer Schluss. Dann gelten auch für alle Privatkunden bei Banken und Sparkassen die Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (Sepa). Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was genau gilt ab 1. Februar?

Von diesem Tag an dürfen Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften nur noch im Format mit der internationalen Kontonummer Iban erfolgen. Alle Zahlungen im alten Verfahren mit Bankleitzahl und Kontonummer dürfen Banken und Sparkassen dann nicht mehr akzeptieren. Bisher haben sie solche Zahlungen von Privatkunden immer in das neue System umgewandelt. Auch alte Überweisungsformulare werden ungültig. Aber: Die meisten Verbindungsdaten der Kunden haben die Institute längst in der neuen Form gespeichert, das Gleiche gilt für Daueraufträge.

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Foto: dpa, Uwe Anspach

Was ist die Iban?

Dahinter verbirgt sich eine 22-stellige Kontonummer, die im gesamten gemeinsamen europäischen Zahlungsraum gültig ist. Sie setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen (in Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bereits bekannten Bankleitzahl und Kontonummer. Falls damit die 22 Stellen noch nicht voll sind, wird mit Nullen aufgefüllt.

Warum gilt Iban erst jetzt für alle?

Die Sepa-Regeln (Sepa steht für single european payment area = gemeinsamer europäischer Zahlungsraum) sollten schon vor zwei Jahren für alle verbindlich werden. Doch damals waren viele Firmen und Vereine noch nicht weit genug bei der Umstellung; die EU-Kommission verlängerte die Umstellungsfrist um sechs Monate. Am 1. August 2014 wurde die Iban Pflicht für Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen. Privatkunden bekamen noch eine weitere Schonfrist.

Läuft diesmal alles reibungslos?

Die Banken gehen davon aus. Zwar hat Bundesbank-Vorstandsmitglied Ludwig Thiele noch im November darauf hingewiesen, dass "eine kleine Minderheit immer noch an der alten Kontonummer festhält", aber schon da hieß es, die meisten Bürger hätten sich an die Iban gewöhnt. 90 Prozent aller Zahlungen liefen mittlerweile über die neue Nummer, sagt ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. "Bei uns gibt es keine Auffälligkeiten. Das Ganze ist ja auch intensiv vorbereitet worden", sagte auch ein Sprecher der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf.

Was droht dem Kunden, wenn er doch die alte Nummer benutzt?

Werden wegen der Nutzung von Bankleitzahl und Kontonummer beispielsweise Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, droht Ärger. "Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten (durch Zinsen und Mahngebühren) und Ärger", sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das Gleiche gilt, wenn dem Verbraucher beim Eintippen der Iban ein Zahlendreher passiert. Landet das Geld dann auf dem falschen Empfängerkonto, muss der Kunde selbst dafür sorgen, dass er das Geld zurückerhält. Umgekehrt empfehlen die Bundesbank und die Geschäftsbank den Gläubigern, ihre Iban in Vierer-Blöcke zu unterteilen, damit dem Schuldner möglichst wenig Fehler unterlaufen können.

Welche Vorteile hat Sepa?

Eine Überweisung ins europäische Ausland dauert nur noch einen Bankgeschäftstag. Vorher konnte es bei Auslandstransfers bis zu einer Woche sein. Auslandsüberweisungen sind nicht mehr teurer als Geldtransfers im Inland. Sepa-Überweisungen sind aber nur in Euro möglich. Bei Währungen außerhalb des Sepa-Raumes muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen. Ab 1. Februar muss man bei Überweisungen ins Ausland auch nicht mehr den "Bank Identifier Code" (Bic, international gültiger Bankcode) eingeben. Das erfolgt bei Inlandstransfers schon jetzt automatisch.

Wo ist die Iban gültig?

Am Sepa-Verfahren beteiligen sich insgesamt 33 Länder in Europa. Neben den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind das Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

(gw)
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