Berlin Gutverdiener müssen mehr für Rentenkasse zahlen

Berlin · Die neue Bemessungsgrenze trifft 1,5 Millionen Versicherte. Der Wechsel zur privaten Krankenkasse wird schwerer.

Gutverdiener müssen 2016 mehr Geld für ihre soziale Absicherung ausgeben, auch wenn die Beiträge nicht steigen. Denn zum Jahreswechsel erhöht die Bundesregierung erneut die Beitragsbemessungsgrenzen: um 2,7 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundesweit) und um 2,5 Prozent für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (West). Das geht aus der Rechengrößen-Verordnung 2016 hervor, die das Bundeskabinett heute verabschieden will.

Rentenversicherung Danach steigt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) um 150 Euro auf 6200 Euro im Monat. Das heißt: Künftig werden bis zu einem Bruttogehalt von 6200 Euro Beiträge fällig. Erst für Gehalt darüber hinaus sind keine Abgaben zu zahlen. Bei einem Beitragssatz von derzeit 18,7 Prozent erhöht sich die monatliche Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer allein für die Rente um gut 28 Euro auf 1159 Euro. Von der Anhebung sind bundesweit 1,5 Millionen Versicherte betroffen.

Krankenversicherung Auch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird angehoben - und zwar um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro im Monat. Bei einem allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14,6 Prozent erhöht sich damit die monatliche Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um gut 16 Euro auf 619 Euro.

Wechsel zur Privatversicherung Zudem erschwert die Bundesregierung den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Die hierfür maßgebliche Versicherungspflichtgrenze wird von 4575 Euro im Monat auf 4687,50 Euro angehoben. Das heißt: Bisher können Angestellte ab einem Bruttolohn von 4575 Euro entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in eine private Versicherung wechseln wollen. 2016 müssen sie dafür mindestens 4687,50 Euro verdienen. Wer weniger hat, bleibt Pflichtmitglied der Kassen.

Die Regierung hebt jedes Jahr die Grenzen an, damit die Sozialkassen an den steigenden Einkommen beteiligt werden. Die Deutsche Rentenversicherung betonte gestern, dass die Festlegung nach einem gesetzlich festgelegten Mechanismus erfolge und sich an der Entwicklung der Löhne orientiere. "Ohne die Anpassung würden Spitzenverdiener bei den Beiträgen entlastet. Die Lasten würden bei den unteren Einkommensgruppen bleiben."

Vorgänger von Sozialministerin Andrea Nahles wie Ulla Schmidt hatten den Stichtag gerne genutzt, um Gutverdiener über den Automatismus hinaus stärker zur Kasse zu bitten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.

(anh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort