Ausweitung Stallpflicht für Geflügel gilt jetzt in ganz NRW

Düsseldorf · Das Verbraucherschutzministerium hat am Dienstag mitgeteilt, dass die bereits ortsweise angeordnete Stallpflicht nun landesweit gilt. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest seien weitere Schutzmaßnahmen notwendig.

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier
Infos

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier

Infos
Foto: dpa, jbu pzi chc

Das NRW-Verbraucherschutzministerium weitet nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Aufstallpflicht flächendeckend auf ganz Nordrhein-Westfalen aus. Das teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel.

In den vergangenen Tagen sind in NRW erstmals seit dem Ausbruch der Geflügelpest Tausende Puten und Küken vorsorglich getötet worden. Nachdem die vom Virus H5N8 ausgelöste Vogelgrippe in einem großen Mastbetrieb bei Soest nachgewiesen worden war, wurden bis zum Sonntagnachmittag nach Angaben des Kreisveterinärs alle 7600 Puten und 14.000 Küken gekeult.

Seit den 15. November galt die Stallpflicht für Haufgeflügelbestände in Risikogebieten. In Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg hatten die zuständigen Behörden bereits eine landesweite Stallpflicht verordnet.

(skr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort