33-Jähriger in Düsseldorf vor Gericht Prozess um Übergriffe an Silvester - Zeugin ist sich nicht sicher

Düsseldorf · Ein 33-jähriger Marokkaner muss sich seit Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Er soll in der Silvesternacht Frauen sexuell belästigt haben. Eine 18-jährige Mönchengladbacherin hatte den Mann angezeigt, nachdem sie ihn im Fernsehen erkannt haben wollte. Doch jetzt ist sie sich nicht mehr sicher.

 Der Anwalt Markus Wittke spricht mit seinem Mandanten Toufik M.

Der Anwalt Markus Wittke spricht mit seinem Mandanten Toufik M.

Foto: ap

In zwei von drei Anklagepunkten kann Toufik M., ein 33-jähriger Mechaniker aus Marokko, beim Amtsgericht Düsseldorf wohl mit Freisprüchen rechnen. In der ersten Verhandlung um sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht auf Frauen in der Düsseldorfer Altstadt hat er am Montag jede Aussage verweigert.

In einer "Spiegel-TV"-Sendung meint eine 18-Jährige ihren mutmaßlichen Peiniger aus der Silvesternacht erkannt zu haben.

In einer "Spiegel-TV"-Sendung meint eine 18-Jährige ihren mutmaßlichen Peiniger aus der Silvesternacht erkannt zu haben.

Foto: spiegel tv

Toufik M. wird beschuldigt, in der Silvesternacht zu einer Gruppe von 15 bis 20 Männern gehört zu haben, die in der Düsseldorfer Altstadt Frauen umzingelt und begrapscht haben. Dass M. vor Gericht steht, ist einem Zufall geschuldet: Eine 18-jährige Frau aus Mönchengladbach wollte den 33-Jährigen in einem Fernsehbericht eines Privatsenders Monate nach der Tat wiedererkannt haben und hatte Anzeige erstattet.

Am ersten Prozesstag gibt es Widersprüche

Beim Prozessauftakt allerdings ließ die junge Frau Zweifel erkennen, ob der richtige Mann auf der Anklagebank sitzt. Offen blieb auch, ob der 33-Jährige Wochen vorher an einer Altstadtschlägerei beteiligt war. Keiner der Zeugen konnte ihn sicher identifizieren.

Vier Prozesstage hat das Amtsgericht angesetzt, um auch noch den Vorwurf einer Sachbeschädigung zu prüfen. Toufik M. ist für die Justiz kein Unbekannter: Der 33-Jährige war bereits in der Polizeianalyse "Casablanca" erfasst worden - als einer von 2244 Verdächtigen aus Nordafrika, die in der Landeshauptstadt als Diebe ihr Unwesen treiben sollen. Leute wie er heißen im Polizeijargon "Nafri" - nordafrikanische Intensivtäter.

"Die haben uns geschubst, an die Brust gefasst und in den Intimbereich"

Die 18-jährige Zeugin aus Mönchengladbach sagte aus, sie sei mit zwei Freundinnen zur Silvesterfeier in der Altstadt gewesen, wo sie von einer Gruppe aus 15 bis 20 Männern umzingelt worden seien. "Die haben uns geschubst, an die Brust gefasst und in den Intimbereich. Da waren so viele Männer, man wusste gar nicht, wer einen da angefasst hat." Die Zeugin habe sich irgendwann wegmogeln können, doch dann habe ihr ein Mann plötzlich ans Gesäß gefasst. Als sie ihn wegschubsen wollte, habe er ausgeholt, als wolle er sie schlagen, sei aber von seinen Kumpanen zurückgehalten worden.

Zeugin zweifelt, ob sie richtig lag

In einem TV-Beitrag über einen "König der Diebe" habe sie Wochen später diesen Angeklagten "halt direkt erkannt" und angezeigt. Ob sie den Angeklagten jetzt wieder erkennt? "Ich bin mir eigentlich sicher, aber zu Hundert Prozent kann ich das nicht sagen", schränkte sie nun ein. Sie wisse nicht, ob sie den Angeklagten von den TV-Bildern wieder erkenne oder von der Tatnacht. Auch könne sie nur vermuten, ob er zu der Männergruppe gehört hatte, die sie und ihre Freundinnen zuvor betatscht hatte. "Ich denke mal, er war dabei."

Es sei auffällig, dass sie den Mann im Lauf der Zeit immer besser beschreiben könne, normalerweise sei es umgekehrt, bemerkt Richter Uwe Heemeyer. Der Kriminalbeamte, der sie vernahm, findet das nicht so ungewöhnlich. Auf ihn habe die Frau sehr glaubwürdig gewirkt, den Mann sofort und spontan wiedererkannt.

Von der deutlichen Gesichtsnarbe des Angeklagten hatte die 18-Jährige der Polizei aber nichts erzählt. Und eine 16-Jährige, im fünften Monat schwanger vom Angeklagten, beteuerte, der 33-Jährige sei in der Silvesternacht in der Altstadt "die ganze Zeit" bei ihr gewesen. Das musste sie später leicht einschränken. Aber ob der 33-Jährige hier zu Recht angeklagt ist, bleibt unklar. Der Prozess wird am 20. April fortgesetzt.

Mit Material der dpa.

(wuk)
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