Prozess wegen geplantem IS-Attentat in der Düsseldorfer Altstadt Saleh A. soll Doppelagent in Syrien gewesen sein

Düsseldorf · Der Hauptangeklagte im Fall der Düsseldorfer IS-Terrorzelle, die auf der Bolkerstraße ein Bombenattentat verüben wollte, berichtete am Donnerstag, für den syrischen Geheimdienst und den IS gleichzeitig gearbeitet zu haben.

Prozess wegen geplantem IS-Attentat in Düsseldorf beginnt
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Foto: dpa, mku axs

Der mutmaßliche Kopf einer IS-Terrorzelle mit Anschlagsauftrag in Düsseldorf hat vor dem dortigen Oberlandesgericht ausgesagt, in Syrien ein Doppelagent gewesen zu sein. Er habe sowohl für das Regime von Baschar al-Assad als auch für den Islamischen Staat gearbeitet, sagte der 30-jährige Saleh A. am Donnerstag im Prozess.

Der Syrer hatte sich in Paris der Polizei gestellt und gestanden, vom IS den Auftrag erhalten zu haben, in der Düsseldorfer Altstadt einen schweren Terroranschlag zu begehen. Er soll als Flüchtling getarnt über die Balkanroute nach Deutschland gelangt sein. Den insgesamt drei Angeklagten wird die IS-Mitgliedschaft und die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

Saleh A. hatte am 8. Januar 2017 noch vor der Anklageerhebung einen Brief an den Bundesnachrichtendienst geschrieben und darin seine Geheimmission geschildert. Den Brief verlas die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza im Gerichtssaal.

Für Assads Geheimdienst habe er gearbeitet, um als oppositioneller Kämpfer von den Fahndungslisten des Regimes gestrichen und rehabilitiert zu werden, erklärte A.. Ihm sei es aber auch um Geld gegangen. Gleichzeitig habe er auch für den IS spioniert. Inhaltlich habe er nicht mehr hinter der Revolution gegen Assad gestanden.

Saleh A. ist gleichzeitig der Kronzeuge im Prozess. Seit nunmehr drei Verhandlungstagen schildert er sein Leben in Syrien. Wie es dazu kam, dass er den Auftrag für die Planung eines Attentats in Düsseldorf erhielt, kommt aber voraussichtlich erst nach der Sommerpause im August zur Sprache. Die Mitangeklagten Hamza C. und Mahood B. wollen sich zunächst nicht zu den Tatvorwürfen äußern.

(dpa/heif)
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