Wegen gesetzlicher Vorschriften Uni-Klinik Düsseldorf will Flüchtling keine Niere transplantieren

Düsseldorf · Basel Houshan aus Syrien muss dreimal wöchentlich zur Dialyse. Seine Brüder wären beide bereit, dem 22-Jährigen eine Niere zu spenden. Trotz Kostenzusage der Krankenkasse verweigert die Uni-Klinik die Transplantation. Sie sieht einen Konflikt mit dem Gesetz.

 Basel Houshan aus Syrien muss drei mal wöchentlich an die Dialyse. Trotz Kostenzusage verweigert die Uni-Klinik die Transplantation der Niere seines Bruders.

Basel Houshan aus Syrien muss drei mal wöchentlich an die Dialyse. Trotz Kostenzusage verweigert die Uni-Klinik die Transplantation der Niere seines Bruders.

Foto: Houshan

Er ist 22 Jahre alt und schwer krank. Basel Houshans Nieren arbeiten nur noch schwach, die Niereninsuffizienz Typ 5 ist unheilbar. Dreimal pro Woche muss der junge Syrer zur Dialyse. Sein Glück sind seine beiden Brüder, die bereit sind, ihm eine ihrer gesunden Nieren zu spenden. Die AOK Rheinland, bei der Houshan versichert ist, hat bereits die Übernahme der Kosten zugesagt.

Aber die Uni-Klinik lehnt die Operation ab. Dabei würden die Ärzte, die Besel Houshan behandeln, den Eingriff wahrscheinlich sogar gutheißen. Doch die Klinik sieht sich an das Transplantationsgesetz und einen Beschluss der Bundesärztekammer aus dem vergangenen Jahr gebunden.

Demnach müssen auch die Empfänger einer Lebendspende, etwa von einem nahen Verwandten, auf die Warteliste von Eurotransplant gesetzt werden, bevor der Transplantation zugestimmt werden kann. Flüchtlinge und Asylbewerber aber haben laut dem Beschluss der Bundesärztekammer keinen Anspruch darauf, auf diese Warteliste gesetzt zu werden, so lange eine "Organersatztherapie möglich ist. Dies gilt insbesondere für eine Dialysetherapie einer Niereninsuffizienz", heißt es in dem Beschluss.

Für Jürgen Pfister und Peter Rosien, die als ehrenamtliche Flüchtlingshelfer im Welcome Point der Diakonie von Basel Houshans Schicksal erfuhren, steht das im krassen Gegensatz zu einem anderen Grundsatz der Ärztekammer, nämlich dem der ärztlichen Versorgung ohne Ansehen von Person, Herkunft und Aufenthaltsstatus". Auf ein Schreiben an die Ärztekammer haben die Helfer noch keine Antwort. Die Uni-Klinik will den Fall juristisch noch einmal prüfen.

(sg)
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