Duisburg Loveparade-Prozess: Das müssen Sie wissen

Duisburg · In einem Monat beginnt mit dem Loveparade-Prozess einer der wohl größten Strafprozesse der Stadtgeschichte. Doch wer muss sich verantworten? Wie steht es um Verjährungsfristen, und wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung?

Morgen in einem Monat beginnt einer der wohl größten Strafprozesse der Duisburger Geschichte. Am 8. Dezember wird im Düsseldorfer Kongress Center das Gerichtsverfahren zur Loveparade-Katastrophe eröffnet. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Die Katastrophe Auf das Veranstaltungs-Gelände ging es 2010 ausschließlich über den 400 Meter langen, knapp 18 Meter breiten Karl-Lehr-Tunnel. Vom Tunnel aus führte eine Rampe auf das Veranstaltungsgelände, die sogenannte Rampe Ost. Die Veranstalter erwarteten 485.000 Besucher. Für das Gelände zugelassen waren laut Genehmigung aber höchstens 250.000. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) geht davon aus, dass die "Ungeeignetheit des von der Veranstalterin geplanten Zu- und Ausgangssystems" großen Anteil daran hatte, dass es zu einer Massenpanik kam.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage vor allem auf das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still. Obwohl Zweifel an der Aussagekraft des Gutachtens bestanden, kam das OLG zu dem Schluss, dass es "keine durchgreifenden inhaltlichen oder methodischen Mängel" aufweise. Zudem wurde im Oktober diesen Jahres ein weiteres Gutachten bekannt, das zu dem Schluss kommt, dass es schwerwiegende Planungsmängel im Vorfeld der Katastrophe gegeben hat.

Die Opfer Durch die Massenpanik kamen 21 Menschen zu Tode. Die meisten davon jung: zwischen 18 und 25 Jahren alt. Sie stammten aus Deutschland, China, Australien, Spanien, Italien und den Niederlanden. Darüber hinaus wurden mehr als 650 Technofans und Helfer in dem Gedränge verletzt, einige von ihnen schwer. Viele weitere trugen durch die Katastrophe psychische Schäden davon.

Das Verfahren Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte direkt nach dem Unglück am 24. Juli 2010 Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen - unter anderem wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Im Februar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft dann schließlich Anklage. Diese wurde im Anschluss zwei Jahre lang vom Duisburger Landgericht geprüft, bis es sie ablehnte. Es ging davon aus, dass aufgrund mangelnder Beweise eine Verurteilung der Angeklagten nicht zu erwarten sei. Staatsanwaltschaft und Opferanwälte legten Beschwerde ein, der vom Oberlandesgericht in diesem Jahr stattgegeben wurde.

Den Prozessbeginn setzte das Duisburger Landgericht daraufhin auf den 8. Dezember 2017 fest. Wie es mitgeteilt hat, sind bereits 111 Gerichtstermine bis zum 20. Dezember 2018 festgesetzt worden. Sollte das nicht ausreichen, wird es weitere Termine geben.

Die Beschuldigten: Bei den Beschuldigten unterscheidet die Anklage zwischen zwei Parteien: zum einen sind Mitarbeiter des damaligen Veranstalters Lopavent, zum anderen Mitarbeiter der Stadt Duisburg angeklagt. Bei der Stadt Duisburg wird das Team des Bauamts verantwortlich gemacht, das für die Prüfung der Anträge zuständig war. Dabei handelt es sich um den für die Prüfung zuständigen Abteilungsleiter, die Amtsleiterin sowie den damaligen für Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten.

Aufseiten des Veranstalters müssen sich verantworten: der damalige Gesamtleiter, der Produktionsleiter, der technische Leiter des Projekts und der Sicherheitsbeauftragte. Laut Staatsanwaltschaft sollen die vier Angestellten verantwortlich für schwerwiegende Planungsfehler sein.

Die Frage der Verjährung Gibt es bis zum 27. Juli 2020 kein Urteil, verjähren die Taten im Zusammenhang mit der Loveparade. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der "absoluten Verjährungsfrist" - heißt: Die Verantwortlichen könnten danach nicht mehr juristisch belangt werden. Ist bis 2020 ein Urteil ergangen, ist keine Verjährung mehr möglich, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Prozess im Kongress-Zentrum Der Loveparade-Prozess wird im Kongresszentrum auf dem Gelände der Messe Düsseldorf stattfinden. Der Verhandlungssaal bietet mehr als 450 Personen Platz. Zu den zehn Beschuldigten gesellen sich zahlreiche Nebenkläger.

Die Miete einschließlich der Nebenkosten soll sich auf insgesamt etwa 14.000 Euro pro Verhandlungstag belaufen.

Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung? Das OLG Düsseldorf hält eine Verurteilung "für hinreichend wahrscheinlich". Aus diesem Grund wurde der Prozess überhaupt zugelassen. Doch die Anwälte eines der Tatverdächtigen im Love-Parade-Prozess glauben nicht an eine Verurteilung. "Das Gutachten [...] mag allenfalls - wenn überhaupt - für einen Verdacht reichen, für eine Verurteilung aber sicher nicht", hatte Philip von der Meden dem "Spiegel" in Hamburg gesagt. Eine Beweisfindung werde hoch problematisch, weil es auf dem Gebiet der Veranstaltungsplanung keine gesicherten Erkenntnisse gebe. Der Verteidiger Ioannis Zaimis erklärte (allerdings vor Veröffentlichung des zweiten Gutachtens): "Eine Verurteilung erscheint nach allem, was bislang vorliegt, nahezu ausgeschlossen."

(th)
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