Oben ohne im Kölner Dom Nackt-Protest: Femen-Aktivistin muss 1200 Euro zahlen

Köln · Für ihre barbusige Protestaktion auf dem Altar des Kölner Doms ist die Femen-Aktivistin Josephine Witt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln befand sie am Mittwoch der Störung der Religionsausübung für schuldig.

Nackt-Protest: Femen-Aktivistin vor Gericht in Köln
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Das Bild ging um die Welt: Die Femen-Aktivistin Josephine Witt halb nackt auf dem Altar des Kölner Doms, und das auch noch zu Weihnachten. Jetzt hatte die Tat ein gerichtliches Nachspiel: Für ihre barbusige Protestaktion auf dem Altar des Kölner Doms ist die Femen-Aktivistin Josephine Witt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

 Die junge Femen-Aktivistin Josephine Witt am Mittwoch vor Gericht - den Namen hat sie sich selbst gegeben.

Die junge Femen-Aktivistin Josephine Witt am Mittwoch vor Gericht - den Namen hat sie sich selbst gegeben.

Foto: dpa, fpt

Mit 60 Tagessätzen à 20 Euro folgte das Gericht im Wesentlichen der Bewertung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 1600 Euro gefordert hatte. Witt, eine Studentin der Zahnmedizin, verteidigte ihr Verhalten. Sie habe damit gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche und gegen Kardinal Joachim Meisners Einstellung zum Thema Abtreibung protestieren wollen. Sie selbst sei Atheistin, aber christlich sozialisiert.

In ihrer Nacktheit könne sie nichts Falsches erkennen, schließlich habe Michelangelo die Sixtinische Kapelle auch mit Nackten ausgemalt, sagte Witt. Die "Brutalität" der "Kirchenmenschen" habe sie überrascht. Ein Gottesdienstbesucher hatte sie geohrfeigt.

Das Gericht beurteilte die Angeklagte nach dem Erwachsenenstrafrecht, auch wenn sie zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war. Der Vorsitzende Richter Gerd Krämer sagte, sie habe den Gottesdienst in besonders grober und kaum zu überbietender Weise gestört. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sprach von einem "Ideologie-Delikt".

Nach der Verhandlung sagte Witt, sie wisse noch nicht, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Wiederholen werde sie die Aktion nicht, weil es langweilig wäre, das gleiche noch einmal zu machen.

(lnw)
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