Leverkusen Manforter kämpft gegen Banken-Goliath

Leverkusen · Der Leverkusener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Guido Lenné, zieht am heutigen Dienstag für 2000 Mandanten bundesweit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um Rückforderungsansprüche von Darlehensgebühren.

 Der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné zieht heute für 2000 Mandanten bundesweit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er hat auch schon mal das Land Argentinien erfolgreich verklagt.

Der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné zieht heute für 2000 Mandanten bundesweit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er hat auch schon mal das Land Argentinien erfolgreich verklagt.

Foto: Uwe Miserius

Am liebsten "spielt" der 33-jährige Guido Lenné "David gegen Goliath": David, das sind die Klienten des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht. Goliath, das sind die großen Bank-Konzerne. Lenné, der bereits erfolgreich gegen den Staat Argentinien im Zusammenhang mit nicht erstatteten Staatsanleihen geklagt hat, zieht heute für 2000 Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im Mai dieses Jahres hatte er dort bereits erwirkt, dass ab sofort die Bearbeitungsentgelte, die Banken für Darlehensverträge erhoben hatten, als unwirksam erklärt wurden. Nach diesem Erfolg geht es in einem zweiten Schritt nun in Karlsruhe um die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Bankkunden.

Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte gehe in dieser Frage bislang weit auseinander, weiß Lenné. So habe das Gericht zum Beispiel in Mönchengladbach am Sitz der Santander Bank entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, die etwa im Jahr 2010 gezahlt wurden, nur bis zum 31. Dezember 2013 hätten zurückgefordert werden können. In Stuttgart habe das Gericht aber befunden, dass die CreditPlus Bank dort auch weiter zurückliegende Gebühren erstatten müsse.

Lenné sagt: "Gut, dass der BGH nun endlich entscheidet. Meine Sorge ist aber, dass auch nach der Entscheidung heute noch nicht alle Fragen beantwortet sein werden. Echter Rechtsfrieden, den die Verjährungsregeln eigentlich schaffen sollen, wird kaum hergestellt werden können", befürchtet der Fachanwalt. Es gebe bundesweit 165 000 Rechtsanwälte, aber nur 700 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der gebürtige Mönchengladbacher hatte zunächst die Absicht, Sozialpädagoge zu werden. Nach einem Praktikum in einem städtischen Jugendzentrum sei er aber "in der Realität angekommen", sagt er. Dann habe er durch den Vater einer Freundin erlebt, "dass Rechtsanwälte richtig etwas für Menschen tun können", erinnert sich der 33-Jährige, der in Bonn Jura studiert hat und seit 2007 in Leverkusen eine eigene Kanzlei führt. Seinen Ruf als Verbraucheranwalt hat sich Lenné erworben, als sich auf einen Schlag 100 Geschädigte der Lehman-Bankenpleite im benachbarten Langenfeld zusammenschlossen und seinen juristischen Beistand suchten. Im April 2013 erzielte Lenné dann ein wichtiges Verbraucher-Urteil vor dem Landgericht Bonn gegen die Postbank. Diese wurde zur Rückzahlung einer unzulässigen Gebühr in einem Kreditvertrag verurteilt. Der Verbraucher sei durch diese Gebühr unangemessen benachteiligt worden, hatte auch der BGH bestätigt und die Postbank ebenfalls verurteilt.

Im David gegen Goliath-"Spiel" hätten natürlich die Kunden, die er gegen die Großbanken vertrete, oft auch Sorgen, nach einem solchen Rechtsstreit keine Darlehen mehr zu bekommen. "Wir vertragen uns aber gut mit der Sparkasse Leverkusen", verweist Lenné auf einen Ausweg, den Sparkassen-Sprecher Benjamin Rörig aber nicht kommentiert. Er sagt nur: "Uns trifft das neue BGH-Urteil nicht, da wir sowieso seit 14 respektive acht Jahren, je nach Darlehensvertrag, keine Bearbeitungsentgelte mehr erheben." Deshalb sei natürlich auch das heute zu erwartende Verjährungsfristen-Urteil kein Thema für die Sparkasse Leverkusen.

Hans-Jörg Schaefer, Vorstand der Volksbank Rhein-Wupper, sagt zwar auch: "Bearbeitungsgebühren erheben wir schon lange nicht mehr." Er relativiert aber: Aus Sicht der Verbraucher sei dies positiv. Allerdings sei die Regelung für die Banken "nicht ganz glücklich". Schaefer nennt ein Beispiel: "Beim Autokauf muss man doch auch Bearbeitungsgebühren für die Überführung und Zulassung zahlen. Das beanstandet niemand. Wenn wir aber die Bonität eines Kunden prüfen und alles Weitere, was für ein Darlehen nötig ist, dann soll diese Arbeit unbezahlt bleiben. Aber das ist nun mal eben BGH-Rechtsprechung, an die wir uns zu halten haben."

(RP)
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