Neue Verordnung zum Waffengesetz Sachsen will Waffenverbotszonen einrichten

Dresden · Hamburg und Bremen haben es vorgemacht. Nun kann es auch in Sachsen künftig Waffenverbotszonen geben. Das Kabinett gab grünes Licht, um die Zonen in Problemvierteln zu errichten.

 Schusswaffen, Messer, Reizgas und andere Waffen sind in Waffenverbotszonen tabu. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 10.000 Euro zahlen.

Schusswaffen, Messer, Reizgas und andere Waffen sind in Waffenverbotszonen tabu. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 10.000 Euro zahlen.

Foto: dpa, oki pzi dna

Das Kabinett beschloss am Dienstag eine neue Verordnung zum Waffengesetz, die die Einrichtung solcher Zonen an Kriminalitätsschwerpunkten vorsieht, wie das Landesinnenministerium in Dresden mitteilte. Es gehe um Bereiche, in denen gehäuft Straftaten unter Waffeneinsatz begangen werden, wie Raub, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sexualdelikte.

Konkrete Waffenverbotszonen etwa in Leipzig oder Dresden wurden noch nicht benannt. Sicherheitsbehörden und Kommunen müssen noch entscheiden, wo und in welchem Umfang Waffenverbotszonen eingerichtet werden und ob es zeitliche Einschränkungen gibt.

Die Polizei hat dann die Möglichkeit, in solchen Zonen nach Polizeirecht zu kontrollieren und auch Durchsuchungen vorzunehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Für private Sicherheitsdienste, Handwerker, Gastronomen und Anwohner gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

"Wir wollen auf kein Mittel zur Deeskalation verzichten, wenn sich irgendwo in Sachsen kritische Räume verfestigen", erklärte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Gerade dort könnten auch Schreckschusspistolen und Reizgas gefährlich sein und Auseinandersetzungen noch zusätzlich verschärfen. "Wir stellen aber niemanden unter Generalverdacht, sondern wollen bei Bedarf an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten handlungsfähig sein."

Bisher gibt es bundesweit nur wenige solcher Waffenverbotszonen. Hamburg hatte im Dezember 2007 als erstes Bundesland Waffenverbotsgebiete rund um die Reeperbahn und am Hansaplatz nahe des Hauptbahnhofs eingerichtet. Dort ist es verboten, Schusswaffen, Messer, Reizgas und andere Waffen mit sich zu führen. Auch hier drohen andernfalls bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Auch in Bremen ist seit 2014 in einer eingegrenzten Zone rund um die Diskomeile das Führen von Waffen zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens verboten. Bei Verstößen droht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.

(beaw/AFP)
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