Hochschul-Exzellenzinitiative Uni Köln bekommt Elite-Status

Berlin/Bonn · Freude bei den einen, Enttäuschung bei anderen: Die Entscheidungen über die weitere Elite-Förderung für deutsche Universitäten sind gefallen. Für die Sieger gibt es einen Geldsegen und Reputation.

2012: Das sind Deutschlands Elite-Unis
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Die Würfel bei der weiteren milliardenschweren Hochschul-Spitzenförderung sind gefallen: Elf Universitäten dürfen sich künftig mit dem begehrten Titel Elite-Universität schmücken.

Darunter sind fünf Aufsteiger: die Humboldt Universität Berlin, die Unis Köln, Bremen und Tübingen sowie die TU Dresden. Drei bisherige Elite-Unis wurden aussortiert. Außerdem wurden in weiteren Förderkategorien 45 Graduiertenschulen und 43 Forschungsprojekte ausgewählt. Insgesamt sollen in den nächsten fünf Jahren 2,7 Milliarden Euro an die vielen erfolgreichen Unis fließen.

Mit Dresden sind erstmals auch die neuen Bundesländer bei den Elite-Universitäten vertreten. Ihren Elite-Titel behaupten konnten die beiden Münchener Universitäten, die FU Berlin, Konstanz, Heidelberg und die RWTH Aachen, wie das Bewilligungsgremium von Bund und Ländern sowie aus Vertretern der Wissenschaft am Freitag in Bonn entschied.

"Schub" für das deutsche Wirtschaftssystem

Lange Gesichter gab es dagegen in Karlsruhe, Göttingen und Freiburg: Sie konnten die Juroren nicht mehr überzeugen und verloren ihren Elite-Status. Zu den Absteigern gehört überraschend die Universität Karlsruhe, die wegen ihrer viel gelobten Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung besonders im Blickfeld der Bildungspolitik steht.

Nicht durchsetzen mit ihrem übergreifenden Zukunftskonzept konnten sich die Universitäten Bochum und Mainz, die sich neu um den Elite-Status beworben hatten und es nur ins Finale schafften.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) würdigte den Wettbewerb als "Schub" für das deutsche Wissenschaftssystem. Es sei international stärker sichtbar geworden, werde weltweit sehr geschätzt und übe auch eine große Anziehungskraft aus. Die Exzellenzinitiative habe auch die Hochschullandschaft insgesamt verändert, habe Kreativität ausgelöst und zu einer Kultur der Kooperation geführt.

Damit der Bund sich hier dauerhaft engagieren könne, sei aber eine Grundgesetzänderung nötig, betonte die Ministerin. "Auch im Hinblick auf das Auslaufen der Exzellenzinitiative 2017 haben wir im Mai im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach sich der Bund künftig langfristig an Hochschulen engagieren darf." Schavan forderte die Länder auf, diesem Entwurf zuzustimmen.

Die Exzellenzinitiative habe den Forschungsstandort Deutschland international erheblich gestärkt und werde dies weiter tun, sagte der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Matthias Kleiner. Die bewilligten Projekte seien von mehr als einem Drittel der Universitäten gekommen. "Das zeigt, dass Spitzenforschung in Deutschland breit und vielfältig aufgestellt ist." Beeindruckend sei die hohe Qualität der eingereichten Anträge, von denen etwa 70 Prozent bewilligt wurden.

Bei dieser zweiten Phase der sogenannten Exzellenzinitiative von Bund und Ländern ging es um 2,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Fördermitteln. Sie sollen von November 2012 bis 2017 fließen. Davon trägt 75 Prozent der Bund, 25 Prozent zahlen die beteiligten Länder. Bei der ersten Phase waren von 2006 an rund 1,9 Milliarden Euro ausbezahlt worden.

Bei der Exzellenzinitiative gibt es drei Fördersäulen:
Promotionsprogramme und Nachwuchsausbildung (Graduiertenschulen), fachübergreifende Forschungsnetze verschiedener Wissenschaftsdisziplinen (Exzellenzcluster) und dachübergreifende Zukunftskonzepte (Elite-Status). Nur wer in den ersten beiden Förderlinien erfolgreich war, konnte sich auch beim Zukunftskonzept durchsetzen. Im Bereich Exzellenzcluster wurde auch die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf ausgezeichnet.

Bund und Länder haben entschieden, dass es nach 2017 keine dritte Runde der Exzellenzinitiative geben soll. Allerdings gibt es Vorschläge und Beratungen, wie die Spitzenforschung in Deutschland weiter gemeinsam gefördert werden kann. Im Gespräch ist eine Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildung.

(dpa)
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