Katalanischer Ex-Regierungschef Puigdemont reist nach Belgien

Brüssel · Das Rätselraten um Carles Puigdemonts Aufenthaltsort hat ein Ende: Kataloniens Ex-Regionalpräsident ist nach Angaben eines Anwalts in Belgien. Die spanische Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen ihn erhoben.

 Der abgesetzte Regionalpräsident Carles Puigdemont.

Der abgesetzte Regionalpräsident Carles Puigdemont.

Foto: rtr, PH/MJB/CDC

Carles Puigdemont ist nach Belgien gereist. Der frühere Regionalpräsident Kataloniens habe dort am Montag mit dem Anwalt Paul Bekaert gesprochen, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga am Abend unter Berufung auf den Juristen. Bekaert bestätigte der belgischen Rundfunkanstalt VRT, dass Puigdemont mit ihm gesprochen und ihn um Rat gebeten habe. Zuvor hatte bereits die spanische Regierung berichtet, dass sich Puigdemont in Brüssel aufhalte. Die katalanische Zeitung "La Vanguardia" schrieb, er werde von Mitgliedern seiner ebenfalls am Freitag abgesetzten Regierung begleitet.

Unklar blieb zunächst, ob Puigdemont in Belgien Asyl beantragen will. Zu dieser Frage wollte sich Bekaert nicht äußern. Der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, hatte diese Möglichkeit am Sonntag ins Spiel gebracht. Katalanen, die sich politisch verfolgt fühlten, könnten in Belgien um Asyl ersuchen, sagte der Politiker der nationalistisch-flämischen Partei N-VA dem flämischen Sender VTM News. Dies sei nicht unrealistisch. Ministerpräsident Charles Michel hatte einen möglichen Asylantrag Puigdemont hingegen als Thema bezeichnet, das "absolut nicht auf der Agenda" stehe.

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte am Montag Anklage gegen Puigdemont und weitere Angehörige der abgesetzten Regionalregierung erhoben. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauteten unter anderem auf Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder, sagte Generalstaatsanwalt José Manuel Maza in Madrid. Sollten Puigdemont und die übrigen Angeklagten verurteilt werden, drohen ihnen bis zu 30 Jahre Haft.

Ob ein Asylantrag Puigdemonts in Belgien Chancen hätte, gilt als sehr fraglich. Über den EU-Vertrag ist geregelt, dass sich die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten untereinander als sogenannte sichere Herkunftsländer betrachten - das heißt, es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es in EU-Staaten keine Verfolgungsgefahr gibt. Deshalb wurde festgelegt, dass der Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur unter ganz besonderen Bedingungen berücksichtigt werden darf.

(laha)
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