AfD-Vorstand für Parteiausschluss Höcke sieht Verfahren gelassen entgegen

Berlin · In einer nur wenigen Sekunden dauernden Presseerklärung hat sich der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke angesichts des Parteiausschlussverfahren gegen ihn gelassen gezeigt. Höcke las seine Erklärung vom Blatt ab und ließ keine Nachfragen von Journalisten zu.

 Der Thüringer AfD-Landesvorsitzenden und Chef der Landtagsfraktion, Björn Höcke, am 13. Januar 2016 in Erfurt.

Der Thüringer AfD-Landesvorsitzenden und Chef der Landtagsfraktion, Björn Höcke, am 13. Januar 2016 in Erfurt.

Foto: dpa, msc fdt vge

"Es ist meine Überzeugung, dass ich weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der Partei verstoßen habe", erklärte er. Er sehe dem Verfahren vor dem Schiedsgericht der Partei "gelassen entgegen". Und weiter: "Die Entscheidung des Bundesvorstands habe ich mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen."

AfD-Vorstand für Parteiausschluss: Björn Höcke sieht Verfahren gelassen entgegen
Foto: Screenshot Frauke Petry/ Facebook

Laut Höcke könnte das gegen ihn angestrengte Parteiausschlussverfahren zum Auseinanderbrechen der AfD führen. Die Entscheidung besitze "zweifellos das Potenzial zur Spaltung der Partei", sagte Höcke in Erfurt vor Journalisten. Eine solche Spaltung müssten "alle Gutwilligen" verhindern. Die Entscheidung sei "unverhältnismäßig", "machtpolitisch motiviert" und "geeignet, der Partei großen Schaden zuzufügen".

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland ist gegen einen Parteiausschluss des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke. "Ich halte das für völlig verfehlt", sagte Gauland dem MDR. Höcke habe "an keiner Stelle die Ordnung der Partei verletzt". Der Parteivize betonte, er habe deshalb gegen einen Ausschluss gestimmt: Man solle alles vermeiden: Eine Spaltung oder Abspaltung - und "das wäre eine".

Gauland erklärte, es habe am Montag ein juristisches Gutachten in der Bundesvorstandssitzung vorgelegen, das er "allerdings für juristisch völlig irrelevant halte". Darin sei geprüft worden, wie aussichtsreich ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke wäre. Die endgültige Entscheidung darüber muss ein parteiinternes Schiedsgericht treffen.

Der Thüringer AfD-Landesvorstand stellt sich schützend vor den Landesvorsitzenden und Landtagsfraktionschef Björn Höcke. Er kritisierte am Montag in Erfurt den Beschluss des Bundesvorstands, gegen Höcke ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Das Vorgehen des Bundesvorstandes sei "allein machtpolitisch motiviert", heißt es in einer Erklärung. Höcke habe weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der AfD verstoßen.

Ziel sei es offenbar, den Meinungspluralismus in der AfD einzugrenzen und "missliebige Personen aus der Partei zu drängen". In der Erklärung, die der Sprecher des Landesvorstandes, Torben Braga, verbreitete, heißt es: "Die Alternative für Deutschland ohne Björn Höcke ist keine Alternative mehr."

Berliner AFD begrüßt Verfahren

Der Berliner AfD-Vorsitzende Georg Pazderski begrüßt das Parteiausschlussverfahren gegen Höcke. "Wir müssen ehrlich bleiben, Mut zur Wahrheit haben, und wir müssen uns morgens im Spiegel ansehen können", sagte Pazderski dem "Tagesspiegel". Deshalb sei der Beschluss "ein deutliches Signal, dass wir eine demokratische Partei sind". Ziel der AfD sei die bürgerlich konservativ-liberale Mitte. "Björn Höcke gefährdet dieses Ziel mit seinen Reden, weil er diese Wähler verschreckt", sagte Pazderski der Zeitung.

Einen möglichen Ausschluss aus der AfD regelt die Bundessatzung der Partei. Darin heißt es in Paragraf 7, Absatz 5: "Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei und fügt es der Partei dadurch einen schweren Schaden zu, kann der zuständige Vorstand bei dem für das Mitglied zuständigen Landesschiedsgericht den Parteiausschluss beantragen."

Über den Antrag des Bundesvorstands im Fall des Thüringer Landeschefs Björn Höcke muss demnach zunächst das Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz käme der Fall vor das Bundesschiedsgericht.

In besonders dringenden und schwerwiegenden Fällen kann der zuständige Landesvorstand oder der Bundesvorstand mit einer Zweidrittelmehrheit das Mitglied bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts von Parteiämtern ausschließen.

(felt/dpa)
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