Eishockey Busch vor Rückkehr in die DEB-Auswahl

Berlin (RPO). Nach der endgültigen Aufhebung seiner Dopingsperre steht Florian Busch vor der Rückkehr in die deutsche Eishockey-Nationalmannschaft. Schon bei den Olympischen Spielen in Vancouver (12. bis 28. Februar 2010) könnte der Stürmer des Meisters Eisbären Berlin wieder zur Auswahl des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) gehören.

 Florian Busch darf wieder für das Nationalteam spielen.

Florian Busch darf wieder für das Nationalteam spielen.

Foto: The Canadian Press, AP

"Florian ist eine Option für uns, bei Olympia und bei der WM im eigenen Land", sagte Bundestrainer Uwe Krupp.

Um erstmals seit der WM 2008 wieder für den DEB spielen zu können, muss Busch zunächst die Athletenvereinbarung unterschreiben, die er wegen des schwebenden Verfahrens noch nicht unterzeichnet hatte. Diesen ersten Schritt kündigte der 24-Jährige bereits nach dem 4:3-Sieg der Berliner am Freitagabend gegen den EHC Wolfsburg an.

Dann müsste der DEB eine Ausnahmegenehmigung für Busch bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beantragen, weil der Stürmer nicht wie vorgeschrieben mindestens sechs Monate lang im NADA-Testpool der Kaderathleten war.

Zudem müsste der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Busch offiziell für Vancouver nominieren, wenn Krupp ihn bis zum 30. Dezember in sein 23-köpfiges Aufgebot beruft. "Ihn als Option zu haben, ist gut für uns", sagte der Bundestrainer, der immer betont hatte: "Florian ist einer der besten deutschen Stürmer."

Busch, der am 6. März eine Dopingkontrolle zunächst verweigert hatte, will so schnell wie möglich zurück in die Nationalmannschaft: "Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn ich in Vancouver dabei wäre. Welcher Sportler ist nicht gern bei Olympia." Drei Monate später folgt die WM in Deutschland (7. bis 23. Mai 2010). DEB-Präsident Uwe Harnos kündigte an: "Wenn er die Athletenvereinbarung unterzeichnet hat, werden wir mit der NADA, dem Bundesinnenministerium und dem DOSB sprechen."

Das Schweizer Bundesgericht hatte die zweijährige Sperre durch den internationalen Sportgerichtshof CAS aufgehoben und mit seiner Begründung am Freitag die letzten Zweifel beseitigt. Die Schweizer Bundesrichter sehen das CAS nicht als zuständig an, weil Busch zum Zeitpunkt seiner verweigerten Dopingkontrolle die Sportschiedsgerichtsbarkeit nicht anerkannt hatte.

Busch hatte eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und erst später nachgeholt. Die Probe war negativ. Der Stürmer war nach einer Klage der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vom CAS wegen Verstoßes gegen Dopingrichtlinien bis zum 21. Februar 2011 sowohl für internationale als auch nationale Spiele gesperrt worden. Weil er beim Bundesgericht geklagt hatte, durfte er in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) spielen.

(SID/chk)
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