Platzverweis des Freiburgers annuliert DFB-Bundesgericht hebt Sperre gegen Petersen auf

Frankfurt/Main · Nach der Gelb-Roten Karte gegen Nils Petersen im Spiel auf Schalke hatte der SC Freiburg Einspruch eingelegt. Das DFB-Bundesgericht gab den Freiburgern nun Recht und annulierte den Platzverweis.

 Nils Petersen war nach seinem Platzverweis stinksauer.

Nils Petersen war nach seinem Platzverweis stinksauer.

Foto: afp

Schiedsrichter Tobias Stieler hatte Petersen beim 0:2 des SC beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag in der 64. Minute verwarnt. Der Torjäger erklärte danach, er habe dies nicht mitbekommen, weil die Gelbe Karte in seinem Rücken gezeigt worden sei. Wenig später sah Petersen Gelb-Rot.

"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt" sagte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgericht. Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."

Das Gericht erklärte die erste Gelbe Karte für unwirksam und annullierte gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte in der 67. Minute. Somit ist Petersen im kommenden Spiel der Freiburger spielberechtigt.

Am Mittwoch hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch der Badener nach mündlicher Verhandlung verworfen, der Verein war daraufhin vor das DFB-Bundesgericht gezogen.

Christian Streichs vehementer Protest gegen die Schiedsrichter-Entscheidung während des Spiels war Anlass dafür, dass der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes gegen den Trainer der Freiburger ermittelt.

(areh)
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