Flughafen Düsseldorf Zoll beschlagnahmt zehn Koffer voll mit der Kaudroge Khat

Essen/Düsseldorf · Der Flug EY023 aus den Vereinigten Arabischen Emiraten am Wochenende hatte es in sich: Das Hauptzollamt Düsseldorf stellte zehn Reisekoffer mit jeweils rund 23 Kilogramm der Kaudroge Khat sicher.

 Nur frischer Khat wird gekaut.

Nur frischer Khat wird gekaut.

Foto: Zoll

Passagiere der Maschine aus Abu Dhabi im Alter von 23 bis 49 Jahren, vier Somalis mit Wohnsitz in Großbritannien und den Niederlanden sowie ein Schwede, hatten ihr Gepäck vollgestopft mit den frischen Trieben des Khatbaums. Besitz von und Handel mit Khat sind in Deutschland verboten.

Da die Blätter relativ schnell verderben und ihre euphorisierende Wirkung schnell verlieren, ist der bevorzugte Weg aus den Anbaugebieten im arabischen Raum in Afrika per Flugzeug.

Bei dem für NRW zuständigem Zollfahndungsamt Essen wurden in 2015 diverse Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt - ingesamt wurden 1435 Kilo Khat sichergestellt. "Die in Khat enthaltenen Wirkstoffe Cathinon und Cathin unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Ferner birgt der Konsum von Khat, neben der strafrechtlichen Verfolgung, erhebliche gesundheitlichen Risiken", so die Sprecherin des Zollfahndungsamtes Essen, Ruth Haliti.

(irz)
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