Anschlag auf spätere Oberbürgermeisterin von Köln BGH bestätigt Gefängnisstrafe für Reker-Attentäter

Karlsruhe/Köln · Der rechtsradikale Attentäter, der die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, muss endgültig ins Gefängnis. Das entschied am Montag der Bundesgerichtshof.

Frank S. hat das letzte Wort
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Foto: dpa, ve sab

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 45-jährigen Mannes zu 14 Jahren Haft, wie am Montag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Frank S. hatte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 1. Juli 2016 angefochten. (Az. 3 StR 454/16)

Er hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Die heute 60-Jährige schwebte in Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Der Attentäter verletzte außerdem vier andere Menschen, die dabeistanden. Das OLG hatte ihn wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts wollte er mit der Tat ein Signal setzen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.

Frank S. hatte gestanden. Er habe Reker aber nicht töten, sondern sie lediglich als Oberbürgermeisterin verhindern wollen. Die parteilose Reker war im Wahlkampf von CDU, FDP und Grünen unterstützt worden.

(top/dpa)
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