Niederlage für Donald Trump Gericht schränkt Einreiseverbot ein

San Francisco · US-Präsident Donald Trump hat im Rechtsstreit um sein Einreiseverbot für Bürger aus sechs überwiegend muslimischen Ländern erneut einen Rückschlag erlitten. Ein Berufungsgericht in San Francisco erteilte Ausnahmeregelungen für das Dekret.

Trump will Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können, die Einreise verweigern.

Trump will Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können, die Einreise verweigern.

Foto: dpa, JCH hjb

Das Gericht verkündete am Donnerstag (Ortszeit), dass Großeltern, Tanten und Onkeln sowie Cousins und Cousinen Betroffener die Einreise nicht verweigert werden darf — anders als die Trump-Regierung das wollte. Die drei Richter erklärten einstimmig, die Regierung habe nicht ausreichend erklärt, warum der Einreisestopp auch für diese Menschen gelten sollte.

Zuvor hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass der von Trump geforderte Einreisestopp in Teilen in Kraft treten darf, bis es im Oktober in der Hauptsache entscheidet. Bis dahin soll aus den betreffenden Ländern nur in die USA einreisen dürfen, wer "echte" (bona fides) Beziehungen in das Land nachweist.

Die Einreisesperren traten am 29. Juni in Kraft. Sie gelten für einen Zeitraum von 90 Tagen für all jene Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Das Flüchtlingsprogramm wird für 120 Tage ausgesetzt, allerdings lockerte das Berufungsgericht auch hier die Vorgaben.

Das Oberste Gericht, der Supreme Court, hat für den 10. Oktober eine Verhandlung angesetzt. Allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen. Um Trumps Einreisesperren gibt es seit vielen Monaten ein juristisches Hin und Her.

(beaw)
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