Analyse Tausche viel Geld gegen fast nichts

Berlin · Beim nächtlichen Poker über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gelingt den Länderchefs ein Verhandlungserfolg: Sie erhalten ab 2020 fast zehn Milliarden Euro jährlich mehr, ohne viel dafür tun zu müssen.

 Erwin Sellering (l, SPD), Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, und Reiner Haseloff (r, CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt verhandeln für die Länder.

Erwin Sellering (l, SPD), Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, und Reiner Haseloff (r, CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt verhandeln für die Länder.

Foto: dpa, kdg hjb

Eigentlich sollte die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag nur zwei, drei Stunden dauern. Denn schließlich hatte man sich politisch und grundsätzlich schon Mitte Oktober auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Doch dann dauerte die Runde bei Angela Merkel doch wieder geschlagene neun Stunden.

Die Regierungschefs der Länder waren nicht zufrieden mit dem, was Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Umsetzung der Oktober-Beschlüsse in mehrere Gesetzentwürfe geschrieben hatte. Ihrer Ansicht nach war Schäuble weit über das Vereinbarte hinausgegangen. Erst um Punkt Mitternacht einigte sich die Runde also ein zweites Mal - jetzt auch im Detail - auf den Bund-Länder-Finanzpakt ab 2020. Und da 16 Regierungschefs gegen eine Kanzlerin standen, sieht der Kompromiss für die Länder jetzt noch einmal besser aus, als schon Mitte Oktober der Fall war. Die entsprechenden Grundgesetzänderungen soll das Bundeskabinett bereits am kommenden Mittwoch billigen. Dies sind die geplanten Neuregelungen:

Länderfinanzausgleich Das bisherige Ausgleichssystem, mit dem Bund und Länder überall für weitgehend gleiche Lebensverhältnisse sorgen, wird Ende 2019 abgeschafft. Dann läuft auch der Solidarpakt für Ostdeutschland aus, mit dem Bund und Länder die besondere Finanzschwäche der Ost-Länder bisher ausgleichen. Ab 2020 wird der Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft fast nur noch über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen geregelt. Der Bund gibt den Ländern einen höheren Umsatzsteueranteil ab. Er greift den ostdeutschen Ländern und den übrigen ärmeren Ländern stärker unter die Arme. Die reicheren Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und künftig auch Nordrhein-Westfalen werden dadurch erheblich entlastet. NRW wird ab 2020 jedes Jahr 1,43 Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben, gefolgt von Bayern mit 1,35 Milliarden und Baden-Württemberg mit 961 Millionen Euro. Insgesamt zahlt der Bund den Ländern ab dem Jahr 2020 zusätzlich 9,52 Milliarden Euro jährlich. Es bleibt dem Bund überlassen, ob er nach dem Ende des Solidarpakts auch den Solidaritätszuschlag abschafft oder abschmilzt, der seinerzeit erfunden worden war, um den sogenannten Aufbau Ost zu finanzieren. Schäuble hatte wiederholt versprochen, den "Soli" schrittweise abzubauen. Doch ob dies wirklich geschieht, wird von der nächsten Bundesregierung abhängen.

Kontrollrechte Im Gegenzug für die zusätzlichen Bundesmilliarden hat Schäuble mehr Kontroll- und Prüfrechte über die Verwendung seiner Mittel in den Ländern gefordert, was ihm die Ministerpräsidenten am 14. Oktober im Grundsatz auch zugestanden hatten. Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern soll ab 2020 überall die Einhaltung der Schuldenbremse überwachen - doch das hätte ein Gremium ja ohnehin tun müssen, auch ohne die Reform der Finanzbeziehungen. In den nächtlichen Nachverhandlungen schafften es die Ministerpräsidenten, weitere konkrete Umsetzungspläne Schäubles im Detail zu verwässern.

Beispiel eins: Der Bundesrechnungshof soll zur Kontrolle der Verwendung von Bundesmitteln bei gemeinsam finanzierten Investitionen in den Ländern - etwa für den sozialen Wohnungsbau - zwar mehr Prüfrechte erhalten, doch muss er sich immer erst mit den zuständigen Landesrechnungshöfen "ins Benehmen" setzen.

Beispiel zwei: "Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung Bericht und Vorlage der Akten verlangen, Erhebungen bei allen Behörden durchführen und im Einzelfall zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung Weisungen gegenüber obersten Landesbehörden erteilen", hatte in Schäubles Gesetzentwurf gestanden. Der Passus wurde ersatzlos gestrichen.

Sanierungshilfen Den hoch verschuldeten Ländern Saarland und Bremen wird der Bund ab 2020 je 400 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich überweisen. Die übrigen Länder sind die Last damit los. Schäuble wollte, dass die Länder dieses Geld nur zum "Abbau des Schuldenstandes" nutzen. Jetzt steht im Beschluss, dass die Länder es auch "zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft" einsetzen können. Beide Länder willigten aber ein, jährlich 50 Millionen Euro Schulden zu tilgen. Dieses Ziel habe man sich aber ohnehin schon vorgenommen, erklärte die zufriedene saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).

Infrastrukturgesellschaft Für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Bundesautobahnen soll ab 2021 eine Gesellschaft des Bundes zuständig sein, nicht mehr die Länder, die das bisher in Auftragsverwaltung für den Bund erledigen. Schäuble wollte bis zu 49 Prozent der Anteile an dieser Gesellschaft an private Investoren veräußern können, doch das verhinderten die Länderchefs. "Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes", soll nun ins Grundgesetz geschrieben werden. Davon unberührt bleibt allerdings, was ohnehin schon möglich ist - dass sich nämlich private Investoren im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften an der Autobahnfinanzierung beteiligen.

Unterhaltsvorschuss Nur in diesem einen Punkt konnten die SPD-Länder noch keinen klaren Verhandlungserfolg erzielen. Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen von 2017 an besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das Kind verweigert. Die vom Kabinett schon verabschiedeten Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Offen ist aber, wie sich Bund und Länder die Finanzierung teilen. Eine Arbeitsgruppe mit Schäuble und mehreren Ministerpräsidenten soll das nun klären. Getreu dem Prinzip: Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis.

(mar)
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