Minderjährige Flüchtlinge Integrationsbeauftragte gegen pauschales Verbot von Kinderehen

Berlin · In der Debatte um Kinderehen von jungen Migranten in Deutschland spricht sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, gegen ein generelles Verbot aus. Sie warnte vor den Folgen einer Rechtsverschärfung für die jungen Frauen.

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Foto: AP

"Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach deren Recherchen ist die Zahl der Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland auf zuletzt 92 Fälle im Jahr 2015 stark gesunken. Beim Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2000 noch 1073 Eheschließungen unter Minderjährigen.

Özoguz warnte vor den Folgen einer Rechtsverschärfung für die jungen Frauen: "Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen." Mit ihrer Kritik an einem generellen Verbot von Kinderehen hat sich Özoguz hinter Justizminister Heiko Maas (SPD) gestellt. Die Unionsfraktion im Bundestag will Eheschließungen unter 18 Jahren dagegen ohne Ausnahme verbieten — auch für deutsche Jugendliche.

Die Bundesregierung will gegen Kinderehen vorgehen. Dafür wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die im September ihre Arbeit aufnahm. Die Debatte war durch den Flüchtlingszuzug aufgekommen. Nach jüngsten Zahlen sind in Deutschland 1.475 verheiratete Jugendliche registriert; davon waren zum Stichtag im Juli 361 jünger als 14 Jahre.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellte klar, dass "Kinderehen" nur in Ausnahmefällen anerkannt werden sollen. "Ehen unter 18 Jahren sollten im Grundsatz tabu sein", sagte Maas in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur. In besonderen Ausnahmefällen könne es aber sinnvoll sein, die Ehen anzuerkennen — etwa wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe oder die Frau schwanger sei. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Frau komplett recht- und schutzlos sei. Einen Gesetzentwurf wolle sein Ministerium noch in diesem Monat vorlegen.

In Deutschland Hochzeit ab 16 Jahren möglich — unter Bedingungen

In islamischen Ländern wie Afghanistan kommt es immer noch vor, dass Eltern ihre minderjährigen Töchter verheiraten. In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren heiraten. Voraussetzung ist aber, dass der andere Ehepartner volljährig ist und eine Genehmigung des Familiengerichts vorliegt.

Die meisten minderjährig Verheirateten in Deutschland sind Syrer sowie viele Afghanen und Iraker. Die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern sei dagegen seit Jahren deutlich rückläufig, berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. Gab es demnach im Jahr 2000 noch 1073 Eheschließungen von unter 18-Jährigen, waren es 2005 noch 377 und 2015 nur 92 Hochzeiten von Jugendlichen in Deutschland.

(kna/jeku/das)
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