Große Koalition einig Bei Steuerbetrug Führerschein weg

Berlin · Union und SPD haben sich darauf geeinigt, den Entzug des Führerscheins neben Geldbußen und Gefängnis als Strafe im Gesetz zu verankern. Treffen kann das Steuersünder, aber auch Ladendiebe.

 Heiko Maas soll jetzt einen Gesetzentwurf vorbereiten.

Heiko Maas soll jetzt einen Gesetzentwurf vorbereiten.

Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Der Führerscheinentzug soll künftig nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten als Strafmaßnahme eingesetzt werden. Union und SPD einigten sich darauf, dass Richter künftig bei verschiedenen Straftaten die Fahrerlaubnis entziehen können. Vorgesehen ist, die Sanktion insbesondere als Alternative zu Geldbußen einzusetzen. Das Spektrum der Vergehen reicht demnach von Steuerhinterziehung über Ladendiebstahl bis hin zu Gewaltdelikten.

"Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionskatalog an die Hand zu geben", sagte Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) unserer Zeitung. "Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt, als dies etwa eine Geldstrafe könnte." Aus SPD-Kreisen hieß es, der Führerscheinentzug könne sehr unterschiedliche gesellschaftliche Schichten treffen. Einerseits käme er bei Steuerdelikten infrage. Zugleich könne er bei jenen angewandt werden, die keine Mittel hätten, Geldbußen zu zahlen.

"Geldstrafe kein fühlbares Übel"

Union und SPD hatten sich bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände in dieser Woche in Göttingen darauf verständigt, das Fahrverbot im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. "Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben", heißt es in dem Beschlusspapier.

Nach Informationen aus Fraktionskreisen soll Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die Fraktionen wollten zügig entscheiden, hieß es. Die neue Sanktionsmöglichkeit soll 2016 in Kraft treten.

Den ersten Anlauf, Fahrverbote als Sanktionsmöglichkeit einzuführen, hatte vor einem knappen Jahr NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gemacht. Er forderte damals ein Fahrverbot für Steuersünder. "Ich freue mich, dass meine Reformbestrebungen auf Bundesebene erfolgreich waren", sagte Kutschaty nun. Den Gerichten müsse ein großer Instrumentenkoffer mit passenden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. "Denn Strafe muss den Täter da treffen, wo es wehtut. Das ist individuell sehr verschieden."

Freie Hand für Richter

Den Richtern soll nach Plänen der großen Koalition in Berlin freie Hand gelassen werden, wann sie den Führerscheinentzug verhängen. Strobl betonte, es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, "ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat" sei. "Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vornimmt", sagte Strobl. Bei den Delikten, für die eine Freiheitsstrafe infrage käme, könne in der Regel aufgrund der Schwere der Tat kein Fahrverbot verhängt werden.

Schon heute kennt das Jugendstrafrecht eine Reihe von Alternativen zu Gefängnis oder Geldbuße. So können Jugendlichen auch Sozialstunden für gemeinnützige Arbeit auferlegt werden. Im Jugendstrafrecht ist es auch möglich, junge Männer und Frauen für bestimmte Phasen aus ihrem sozialen Umfeld herauszuholen, um sie schlechtem Einfluss zu entziehen.

Der Führerscheinentzug war bislang dem Verkehrsrecht vorbehalten. Fahrverbote oder ein gänzlicher Entzug des Führerscheins sind beispielsweise bei Raserei und Trunkenheit am Steuer vorgesehen. Bereits heute kann auch schon der Besitz von illegalen Drogen zu einem Führerscheinentzug führen.

(qua)
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