A1-Rheinbrücke Bau der neuen Leverkusener Brücke soll schneller gehen

Düsseldorf/Berlin · Alexander Dobrindt hat Wort gehalten: Bei der Besichtigung der maroden Leverkusener A1-Rheinbrücke hatte der CSU-Bundesverkehrsminister in Gegenwart von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) im August ein beschleunigtes Verfahren zum Bau der neuen Brücke zugesagt. Jetzt liegt der entsprechende Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor.

 Über die Leverkusener Brücke fahren täglich über 120.000 Kraftfahrzeuge, davon knapp 20.000 Lkw. Allerdings ist die Brücke wegen Schweißnahtrissen derzeit für den Schwerverkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt.

Über die Leverkusener Brücke fahren täglich über 120.000 Kraftfahrzeuge, davon knapp 20.000 Lkw. Allerdings ist die Brücke wegen Schweißnahtrissen derzeit für den Schwerverkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt.

Foto: Miserius

Der Kern der Novelle: Bei Klagen ist das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz zuständig. Normalerweise sind es zwei Instanzen. Von der Straffung verspricht sich der Bundesverkehrsminister einen Zeitgewinn von bis zu anderthalb Jahren. Die Beteiligung der Bürger, so betont er, bleibe erhalten.

Über die Leverkusener Brücke fahren täglich über 120.000 Kraftfahrzeuge, davon knapp 20.000 Lkw. Allerdings ist die Brücke wegen Schweißnahtrissen derzeit für den Schwerverkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt. Bis 2020 ist nach Darlegung des Verkehrsministeriums ein Ersatzneubau vonnöten. "Die Rheinbrücke Leverkusen ist eine hoch belastete Brücke, die nicht mehr saniert werden kann. Wir müssen zügig für einen Ersatzneubau sorgen", sagte Dobrindt.

Die Infrastruktur sei "das zentrale Nervensystem unseres Landes". Deswegen habe der Bund die Investitionen in den Substanzerhalt verstärkt: Bis 2017 soll mehr als eine Milliarde Euro für die Brücken ausgegeben werden. Der Sondertopf gilt neben der Leverkusener Brücke auch der A40-Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp, die derzeit auf Schäden untersucht wird.

Mit dem 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren war für bestimmte Infrastrukturprojekte das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz für Klagegen gegen Planfeststellungsbeschlüsse festgelegt worden. Die A1 im Bereich Leverkusen war seinerzeit jedoch nicht in den Bedarfsplan aufgenommen worden. Dies soll nun durch eine Ergänzung des Bundesfernstraßengesetzes nachgeholt werden.

(hüw)
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