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Nach Dachstuhlbränden NRW verbietet "Himmelslaternen"

Düsseldorf (RP). Von Samstag an ist es in Nordrhein-Westfalen verboten, die als Party-Gag beliebten "Himmelslaternen" steigen zu lassen. Wie unsere Redaktion erfuhr, wird es untersagt, die meist aus Papier gefertigten Mini-Heißluftballone mit brennenden Kerzen fliegen zu lassen.

Himmelslaternen haben in den vergangenen Woche mehrere Dachstuhlbrände ausgelöst, bei einem Feuer in Sieg kam dabei ein Zehnjähriger ums Leben.

Der bisher höchste Brandschaden von 250.000 Euro entstand am vergangenen Wochenende an Hausdächern im südhessischen Dieburg. Polizisten suchten die Verursacher in einer Hochzeitsgesellschaft im Fechenbacher Schloss. Dort hatten Beobachter Himmelslaternen aufsteigen sehen.

Erst in der Nacht zum 20. Juni hatte eine "Kong-Ming-Laterne" ein Haus in Bocholt (Nordrhein-Westfalen) in Brand gesetzt; der Schaden wurde auf 100.000 Euro geschätzt, und zwei Menschen wurden leicht verletzt.

Eine Woche zuvor kam es durch eine brennende Himmelslaterne nachts auf einem Balkon in Michelstadt (Hessen) zu einem Brand. Weil Nachbarn zufällig die Flammen sahen und mit dem Feuerlöscher einschritten, wurde Schlimmeres verhindert.

Bis zu 50.000 Euro Geldbuße

Seit Monaten forderten Feuerwehrverbände ein bundesweites Verbot der brennenden Flugobjekte. Einige Bundesländer haben die Himmelslaternen bereits verboten. Dort riskiert man bereits durch das Aufsteigenlassen eine saftige Geldbuße: in Baden-Württemberg bis zu 50.000 Euro.

In Niedersachsen, wo nach mehreren Bränden das Innenministerium im April dieses Jahres ein Verbot erließ, kann das Loslassen einer angezündeten Laterne bis zu 5.000 Euro kosten. Diese könne bis zu 400 Meter hoch aufsteigen und unkontrollierbar bis zu fünf Kilometer weit fliegen, erklärte das Ministerium. Der Verkauf der Papierballone ist aber nicht verboten.

In Schleswig-Holstein wird ein vom Innenministerium verordnetes Verbot voraussichtlich im Oktober gültig. Das Innenministerium in Brandenburg bereitet eine entsprechende Verordnung vor.

In Sachsen-Anhalt ist es seit 23. April 2009 bei Androhung von Geldbußen bis 5.000 Euro verboten, "unbemannte Ballone steigen zu lassen, in denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird". Den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbands, Ingolf Hirsch, freut dies: "Wir hatten mit den Dingern auch schon unsere Probleme", sagte er. Es habe mehrere Zwischenfälle wie ein komplett abgebrannter Carport gegeben.

Das sächsische Ministerium kam nach einer rechtlichen Prüfung zum Ergebnis, dass eine Regelung auf Landesebene nicht nötig sei. Die Innenministerien in Hessen und Thüringen verweisen auf die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die Gefahrenabwehr; in kommunalen Verordnungen werden bisher zum Beispiel auch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde geregelt. Juristisch seien Himmelslaternen wie offenes Feuer zu behandeln, erklärte ein Ministeriumssprecher in Wiesbaden.

(RP)
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