2. Bundesliga DFB-Sportgericht verhandelt am Montag über Aue-Einspruch
Aue · Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Montag über den Einspruch des Zweitligisten FC Erzgebirge Aue gegen die Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro. Die Sachsen wurden am 13. März vom DFB-Sportgericht wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und zwei Bannern mit Nazivergleichen während des Heimspiels gegen RB Leipzig am 6. Februar zu der Summe und zu einem Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung für zwölf Monate verurteilt.
28.04.2015
, 17:38 Uhr
Der Klub hatte gegen diese Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.