Tschechiens Präsident zum EuGH-Urteil Zeman will lieber auf EU-Gelder verzichten, als Migranten aufnehmen

Prag · Deutliche Worte des tschechischen Präsidenten: Milos Zeman hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der EU-Flüchtlingsquoten scharf kritisiert.

 Milos Zeman (Archivaufnahme).

Milos Zeman (Archivaufnahme).

Foto: dpa, pat hpl

"Wenn es hart auf hart kommt, ist es immer besser, auf EU-Subventionen zu verzichten, als Migranten hereinzulassen", sagte der 72-Jährige der Agentur CTK zufolge am Mittwoch bei einem Besuch der Stadt Novy Jicin.

Zeman kritisierte, dass die Europäische Union Tschechien in einer ersten Phase mehrere tausend muslimische Migranten "aufzwingen" wolle. Deren Kultur unterscheide sich deutlich von der europäischen, argumentierte er. "Wir dürfen uns nicht beugen, wir dürfen uns nicht (von Brüssel) drohen lassen", sagte Zeman. Der Präsident hat überwiegend repräsentative Aufgaben.

Zuvor waren die Slowakei und Ungarn vor dem EuGH mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingsumverteilung gescheitert. Die Mitte-Links-Regierung in Prag hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Weil Tschechien aber bisher nur ein gutes Dutzend Flüchtlinge aufgrund des Quotensystems aufgenommen hat, hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen das mitteleuropäische Land eingeleitet.

Ungarn akzeptiert Urteil nicht

Die ungarische Regierung reagierte empört und kündigte umgehend an, sich nicht an die Entscheidung halten zu wollen. "Das Urteil ist eine politische Entscheidung. Die Politik hat das europäische Recht, die europäischen Werte vergewaltigt", sagte Außenminister Peter Szijjarto. "Diese Entscheidung setzt die Europäische Kommission, setzt Brüsseler Behörden über die Nationen. Das ist inakzeptabel." Sein Land werde auch weiterhin keine Flüchtlinge aufnehmen. "Die wahre Schlacht beginnt erst jetzt", meinte Szijjarto. Auch die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo erklärte, das Urteil ändere nichts am Standpunkt der polnischen Regierung in der Migrationspolitik. Das Land will keine Flüchtlinge im Rahmen der Quotenregelung aufnehmen.

Die EU-Kommission will im äußersten Fall Zwangsgelder einfordern. "Die Mitgliedstaaten sind rechtlich und politisch, ja sogar moralisch verpflichtet, ihren Anteil zu leisten", sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.

Die EU-Innenminister hatten sich angesichts des großen Flüchtlingszustroms am 22. September 2015 gegen den Widerstand von Ungarn, der Slowakei sowie Rumänien und Tschechien darauf verständigt, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere EU-Länder umzuverteilen. Betroffen sind davon Menschen, die gute Chancen auf Asyl hatten, etwa weil sie aus dem Bürgerkriegsland Syrien kamen. Die Entscheidung sorgte seitdem immer wieder für Zwist innerhalb der EU.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist der damals von den EU-Staaten mehrheitlich getroffene Beschluss einwandfrei (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15). Die vorläufige und auf zwei Jahre begrenzte Umverteilung von Flüchtlingen habe weder einstimmig noch unter Einbeziehung der nationalen Parlamente beschlossen werden müssen. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten, erklärten sie.

(felt)
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