Duisburg (RP) Baerl (szf) Die Polizei und Naturschützer haben in einem Waldstück am Lohheider See am Sonntag eine große, augenscheinlich als Falle für Greifvögel dienende Anlage entdeckt, in der sich ein Habicht verfangen und verletzt hatte. Es handelte sich den Angaben nach um eine umgebaute Voliere, in der Hühner – offenbar als lebende Köder – herumliefen. Der aufwändig konstruierte Aufbau stand in einem Jagdrevier.
Habicht kam zum Tierarzt
"Das ist der erste Fall dieser Art, den wir in Duisburg, dokumentiert haben", sagt Alexander Heyd von der Naturschutzorganisation "Komitee gegen den Vogelmord", die sich des Falles nach Hinweisen aus der Bevölkerung angenommen hatte. Die Organisation ist vor allem für den Einsatz gegen die Singvogeljagd im Mittelmeerraum bekannt.
Die Volieren-Konstuktion bei Baerl sei von "typischer Bauart" für die illegale Jagd auf Greifvögel, erklärt Heyd. Durch eine Öffnung im Dach konnte der Habicht hinein, aber nicht wieder hinaus gelagen. In Panik flatterte das Tier daraufhin immer wieder gegen die Wände. Polizei und Vogelschützer fingen es ein und brachten es zu einem Tierarzt.
Anzeigen wurden erstattet
In der Nähe wurden weitere Fallen entdeckt, die, beködert mit Schlachtabfällen, für Füchse bestimmt schienen. Die mutmaßlichen Fallensteller "konnten ermittelt werden", bestätigte gestern die Polizei. Immerhin hätten sich die Anlagen auf einem eingezäunten Gelände befunden, "da war es einfach, die Verantwortlichen zu finden". Es wurden Anzeigen erstattet.
Fallen würden erfahrungsgemäß "von Taubenzüchtern, die Angst um ihre Tauben haben, und Jagdpächtern, die Angst um ihr Niederwild haben" errichtet, erklärt Alexander Heyd. Und sie würden – wie auch in diesem Fall – so gut wie immer nur zufällig entdeckt.
Vergiftete Köder oder kleine Vogelfallen seien unauffällig: "Man kann so was nicht suchen." Und eine Voliere, als Stall für Hühner oder Fasane getarnt, erwecke bei Laien kaum Verdacht. "Wir müssen davon ausgehen, dass allein in Nordrhein-Westfalen jedes Jahr tausende von Greifvögeln getötet werden", so Heyd. In Deutschland sind alle Greifvögel durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Anfang Januar haben die Vogelschützer nach eigener Auskunft einen Rheinberger angezeigt, der auf dem Dach seiner Taubenzucht einen so genannten Habichtfangkorb mit einer lebenden Locktaube aufgestellt haben soll.
Quelle: RP