Bremen Islamistischer Gefährder nach Russland abgeschoben

Bremen · Nach einem juristischen Tauziehen ist ein 18 Jahre alter islamistischer Gefährder aus Bremen am Montag nach Russland abgeschoben worden. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte die Abschiebung zwischenzeitlich gestoppt.

Islamistischer Gefährder von Bremen nach Russland abgeschoben
Foto: dpa, htf

Nach Angaben des Bremer Innenressorts wurde der junge Mann namens Izmullah A. per Flugzeug von Frankfurt nach Moskau gebracht. "Trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten in den vergangenen Monaten ist dieses Ergebnis ermutigend", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

"Gemeinsam mit Polizei und Verfassungsschutz bereiten wir aktuell die nächsten Verfahren vor." Über die Abschiebung hatte zunächst der "Weser Kurier" berichtet.

Anfang August wurde die bereits angelaufene Ausweisung des 18-Jährigen nach Russland durch eine kurzfristige Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte noch einmal gestoppt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob den vorläufigen Stopp der Abschiebung aber Ende August auf. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde des Manns abgewiesen.

Der Innensenator verwies darauf, dass die Gerichte keine Zweifel daran ließen, dass die Einstufung von A. als Gefährder trotz seines jungen Alters richtig sei. Die Behörden hatten dem russischen Staatsbürger, der in Deutschland aufgewachsen ist, einen Terroranschlag zugetraut. "Die Gerichte hatten keine Zweifel daran, dass trotz seines noch jungen Alters seine Einstufung als Gefährder richtig ist", sagte die Sprecherin des Innenressorts, Rose Gerdts-Schiffler.

Das Bundesverwaltungsgericht habe festgestellt, dass der Mann mit der Terrororganisation Islamischer Staat eng verbunden sei und die Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Menschen billige.

Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abgeschoben werden. Der 18-Jährige war gegen die Abschiebung vorgegangen. Er ist der Ansicht, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohen.

(veke)
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