Kürzung der freiwilligen Arbeitgeberzahlungen in vielen BranchenWie sicher ist Ihre Betriebsrente?
Die letzten Meldungen haben viele Arbeitnehmer verunsichert: Nach der Commerzbank kürzt nun auch der Versicherungskonzern Gerling die Betriebsrente. In Zeiten immer größerer finanzieller Unsicherheit gleicht das einer Hiobsbotschaft. Wir erklären Ihnen, ob eine Streichung oder Kürzung auch in Ihrem Betrieb möglich ist.Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Betriebsrente vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt wird. Neben der gesetzlichen Sozialversicherung stellt sie eine weitere wichtige Säule der Altersversorgung dar. Der Arbeitnehmer hat also keinerlei Anspruch auf die Betriebsrente, sei es in Form von monatlichen Einkünften, die man zur staatlichen Rente erhält oder auf die einmalige Auszahlung des Betrags.Hat der Arbeitgeber die Zusage jedoch einmal gegeben, lässt sich die Zusage so leicht nicht rückgängig machen, sagt die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Martina Perreng. Die vom Arbeitgeber gezahlte Betriebsrente ist freiwillig und meist individuell geregelt, betont Perreng. Doch das Bundesarbeitsgericht hat schon Anfang der 70er Jahre festgestellt, dass die Zahlungen Teil des Gehalts sind. Eine Einschränkung oder Kündigung müssen Arbeitgeber daher gut begründen und belegen. Je nach Härtefall können Betriebe laut Bundesarbeitsgericht neue Mitarbeiter von der betrieblichen Versorgung ausschließen. In einem weiteren Schritt können sie Einzahlungen stoppen und die bestehenden Renten einfrieren, wie es nun die Commerzbank tun will. Der Extremfall tritt ein, wenn nicht einmal mehr die eingezahlten Beiträge garantiert werden können, das Unternehmen also kurz vor der Insolvenz steht.Absicherung bei InsolvenzMeldet Ihr Betrieb jedoch Insolvenz an, wird durch den PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit) die Sicherung der Betriebsrente gewährleistet. Der Verein wurde 1974 von den Arbeitgeberverbänden, dem Bundesverband der deutschen Industrie und dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen e.V. gegründet. Wie hoch die Betriebsrente nun tatsächlich ist, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab, auch die Branche spielt bei der Leistung eine Rolle. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten eine gesonderte Zusatzversicherung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Von der rechtlichen Seite gibt es Schutz für den Arbeitnehmer: Firmen haben zwar die Möglichkeit, die zusätzliche Rente nur bis zu einem bestimmten, im Arbeitsvertrag festgehaltenen Stichtag zu zahlen, um dann in neue Verhandlungen zu treten. Aber eine völlige Streichung sei nicht möglich, so Wolf Mache von der Rechtsabteilung der nordrhein-westfälischen Niederlassung von Ver.di.Beratung ist wichtigBetroffene sollten sich auf jeden Fall beraten lassen oder sich an den Betriebsrat wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob die Kürzung mit den Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages konform geht. Dazu gab es vor allem in den letzten Jahren zahlreiche Rechtssprechungen. Gerade jetzt ist es für alle Arbeitnehmer wichtig und unumgänglich, vermehrt an eine private Altersvorsorge, unabhängig von Staat oder Betrieb, zu denken. Denn die Tendenz geht in vielen Branchen, in der Industrie ebenso wie im Handel, zu einer Kürzung der Betriebsrenten. Was die Kürzung der Betriebsrenten für die Unternehmen so attraktiv macht, ist der demographische Faktor. Derzeit und in naher Zukunft gehen viele Mitarbeiter in Rente, die Unternehmen müssen also viel zahlen. Häufig kommen die Unternehmen jetzt jedoch mit viel weniger Mitarbeitern aus, so dass nahezu gleichzeitig weniger Beiträge in die Pensionskassen fließt.