Schartau: Unternehmerische Freiheit nicht oberstes PrinzipMannesmann-Prozess: David gegen Goliath
Düsseldorf (rpo). Am Mittwoch beginnt im Mannesmann-Prozess die Verhandlung gegen die internationalen Spitzenmanager Josef Ackermann und Klaus Esser. Schon im Vorfeld sprechen Aktionärsschützer sinngemäß von einem Kampf David gegen Goliath.Unmittelbar vor dem am Mittwoch in Düsseldorf beginnenden Mannesmann-Prozess wächst die Kritik an dem Verfahren. Nach Ansicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) handelt es sich bei dem Prozess um einen "ungleichen Kampf". Während von den Angeklagten - unter ihnen der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der frühere Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel - die besten Kanzleien beauftragt worden seien, stünden auf der anderen Seite "Staatsanwälte, die gar keine Experten auf dem Gebiet des Aktienrechts sein können", erklärte Jürgen Kurz von der DSW. Ackermann-Anwalt Klaus Volk äußerte indes erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Anklagebehörde. "Ich denke, die Staatsanwaltschaft wird im Prozess noch einiges lernen, was die nationalen und internationalen Gepflogenheiten von Bonuszahlungen angeht", sagte Volk. Ackermann habe seine Pflichten als Aufsichtsrat nicht verletzt und niemanden geschädigt. "Er hat die Zahlungen nicht veranlasst und auch kein Geld erhalten. Deshalb marschieren wir fest auf einen Freispruch zu", sagte Volk. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so werde er in Revision gehen. Volk kündigte zum Prozessauftakt am Mittwoch eine Erklärung seines Mandanten an. Thomas Rönnau, Professor an der Bucerius Law School in Hamburg, ist indes nicht sicher, ob Ackermann und seine Kollgen im früheren Mannesmann-Aufsichtsrat alle Vorwürfe entkräften könnten: "Wenn die vom Aufsichtsrat festgesetzten Vergütungen als reines Geschenk zu betrachten sind und dafür im Gegenzug nichts ins Unternehmensvermögen zurückgeflossen ist, spricht einiges dafür, dass die Grenze zur Untreue überschritten ist." Der Rechtsexperte habe dann "Schwierigkeiten, in diesem Fall die daraus resultierende Gegenleistung für das Unternehmen zu erkennen". Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende von Mannesmann, Joachim Funk, will offenbar vor Gericht ausführlich die Zahlung von Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro an Mannesmann-Manager rechtfertigen. "Die Anerkennungsprämien beurteilt nur derjenige zutreffend, der die unglaubliche Wertsteigerung der Mannesmann-Aktie berücksichtigt", sagte Funks Verteidiger Egon Müller. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Harald Schartau (SPD) hob unterdessen die Wichtigkeit des Prozesses hervor: "Der Mannesmann-Prozess wird geführt, weil bei uns nicht die unternehmerische Freiheit, sondern Rechtsstaatlichkeit oberstes Prinzip ist", sagte Schartau. Auch im Interesse der Wirtschaft gebe es keine Alternative dazu, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Mit dem Mannesmann-Prozess beginnt am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Als Beschuldigte sitzen Esser, Ackermann und Zwickel auf der Anklagebank. Ebenfalls angeklagt sind Funk, der frühere Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg und das ehemalige Direktionsmitglied Dietmar Droste. Der Vorwurf lautet auf schwere Untreue und Beihilfe zur Untreue. Grund dafür waren Millionenzahlungen bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone.